Anwendungsfälle
Kleintiere (z. B. Katzen, Hamster, Vögel, Bienen) sind durch die Privathaftpflicht versichert.
Aber Pferde und Hunde sowie andere Großtiere müssen separat versichert werden.
Es passiert doch:
Ein Pferd scheut und verletzt dabei jemanden... Das Pferd schlägt aus und beschädigt den gemieteten Stall... Oder das Pferd verletzt ein anderes Tier... Wer kommt für den Schaden auf?
Generell gilt:
Der Halter von Pferden wird immer haftbar für den Schaden gemacht, den sein Pferd verursacht und zwar unbegrenzt. Das ist im §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung haftet der Halter des Pferdes ohne eigenen Einfluss auf das Verhalten seines Pferdes. Man geht bei dieser Versicherung also nicht von einem Verschulden aus (wie bei der Privathaftpflicht).